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Hegering Nettetal

Aktuelles

DJV Newsletter November #4

29.11.2021


Liebe Jägerinnen und Jäger,

am Sonntag ist bereits der erste Advent – die Vorweihnachtszeit beginnt. Hier kommt die Inspiration für Ihr perfektes Festtagsessen: In unserer neuen Broschüre „Wilde Festtagsküche – Rezepte mit Wildbret für besondere Anlässe“ präsentieren elf junge Hobbyköche kreative Möglichkeiten für ein gelungenes Menü. Ob ambitionierter Koch oder versuchsfreudiger Anfänger: Durch die Schritt-für-Schritt-Anleitung lassen sich die Gerichte ganz einfach nachkochen. Also ran an Töpfe und Pfannen!

Die Broschüre „Wilde Festtagsküche“ ist übrigens das sechste Heft unserer Kampagne „Wild auf Wild“. Alle Titel finden Sie zum Bestellen in unserem Shop oder zum kostenlosen Herunterladen hier.


Wir wünschen Ihnen eine schöne Adventszeit

Ihre DJV-Geschäftsstelle

Aktuelles zur ASP

In Mecklenburg-Vorpommern, nahe der Autobahn 24 ist der erste Fall von Afrikanischer Schweinepest bei Wildschweinen aufgetreten. Der Fundort im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist 160 Kilometer entfernt vom nächsten Ausbruch. Deutschlandweit gibt es bereits 2.835 nachgewiesene ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen – Tendenz weiter steigend. Besonders stark ist weiterhin die Stadt Frankfurt (Oder) betroffen. Von deutschlandweit 291 positiven Nachweisen im November entfallen allein 160 auf Frankfurt (Oder).


Afrikanische Schweinepest in Mecklenburg-Vorpommern

Am 24. November haben Behörden einen Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein in Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen. Es ist damit das dritte Bundesland, in dem das Virus nachgewiesen wurde. Den verendeten Frischling haben Jäger auf dem Gebiet der Gemeinde Ruhner Bergen nahe der Autobahn 24 gefunden. Wie das Virus dorthin gelangt ist, können die zuständigen Behörden derzeit noch nicht sagen. Der nächste bekannte Ausbruch bei Wildschweinen ist 160 Kilometer entfernt. Nach Ansicht des Deutschen Jagdverbands (DJV) deutet vieles darauf hin, dass Menschen die Tierseuche eingeschleppt haben. Dies gilt auch für den ASP-Ausbruch vor zehn Tagen in einer abgeschotteten Schweinemastanlage in Mecklenburg-Vorpommern. Informationen dazu gibt es hier.

Wir bitten abermals Jäger und Jägerinnen, insbesondere die schweinehaltenden, beachten Sie folgende Dinge:





  • Penible Einhaltung der Betriebshygiene: landwirtschaftliche Betriebe und Stallungen nicht mit Jagdbekleidung oder -ausrüstung betreten. (Strikte Trennung von Alltags- und Stallkleidung: Schwarz-weiß-Prinzip)
  • Schwarzwild niemals auf dem landwirtschaftlichen Betrieb aufbrechen.
  • Vermeiden Sie Jagdreisen in ASP-Risikogebiete
  • Nach Jagden in oder nahe in- und ausländischen ASP-Risikogebieten: Kleidung und Ausrüstung gründlich reinigen und desinfizieren. Auch ohne direkten Kontakt zu Schwarzwild! (auch private PKW)
  • Keine Einfuhr von Teilen und Erzeugnissen von Schwarzwild
  • Machen Sie frühzeitig Gebrauch von der Ausschlussdiagnostik bei fieberhaften Erkrankungen im Bestand

Was sonst noch passiert ist?



ASP erstmals bei Wildschweinen in Mecklenburg-Vorpommern

Nahe der Autobahn 24 ist der erste Fall von Afrikanischer Schweinepest bei Wildschweinen aufgetreten. Der Fundort im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist 160 Kilometer entfernt vom nächsten Ausbruch. DJV fordert mehr Biosicherheit an Transitrouten und in Schweinemastbetrieben.

Zur Meldung



Black Week-Finale im DJV-Shop

Der DJV-Shop bietet in seiner "Black Week" eine Vielzahl an Angeboten mit bis zu 50 % Rabatt ! Beim Wochen-Endspurt gibt es noch einmal tolle Angebote, die noch bis Montagmorgen gültig sind.

Schnell zugreifen lohnt sich !

Zum Artikel



Impressum

Deutscher Jagdverband e. V.

Vereinigung der deutschen Landesjagdverbände

für den Schutz von Wild, Jagd und Natur

Torsten Reinwald, Pressesprecher

Chausseestraße 37, 10115 Berlin

pressestelle@jagdverband.de

Telefon: (030) 209 1394 0

Aktuelles vom Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen

29.11.2021


Neue Coronaschutzverordnung ab dem 24.11.2021 gültig; 2G für Gesellschaftsjagden

Dortmund, 25. November 2021 (LJV). Ab dem 24.11. gilt eine neue Coronaschutzverordnung. Mit dem deutlichen Anstieg der Inzidenzzahlen in den letzten Wochen ist damit nun auch in NRW bei vielen Veranstaltungen die sog. 2G-Regel einzuhalten. Das heißt, zu diesen Veranstaltungen sind nur geimpfte oder genesene (immunisierte) Personen zugelassen. Dies gilt auch für jagdliche Veranstaltungen wie Gesellschaftsjagden.

Die Nachweise einer Immunisierung oder Testung sind von den für die jeweilige Veranstaltung verantwortlichen Personen oder ihren Beauftragten zu kontrollieren.

Wir haben eine Übersicht über die relevanten jagdlichen Aktivitäten mit den jeweils geltenden Regeln zusammengestellt.

Generell sollte aufgrund der stark steigenden Infektionszahlen auf vermeidbare Zusammentreffen verzichtet werden.



  • Gesellschaftsjagden (gem. § 4 (2) 7. CoronaSchVO):

2G-Regel; nur mit nachgewiesener Immunisierung (geimpft oder genesen)


  • Jagdhornbläserproben (gem. § 4 (2) 8. CoronaSchVO):
  • 2G-Regel; nur mit nachgewiesener Immunisierung (geimpft oder genesen)
  • Schießstandnutzung (gem. § 4 (2) 8. CoronaSchVO):
  • 2G-Regel; nur mit nachgewiesener Immunisierung (geimpft oder genesen)
  • Bitte ggf. individuelle Regelungen der Schießstände beachten!
  • Gremiensitzungen und Mitgliederversammlungen (gem. § 4 (1) 6. CoronaSchVO):
  • 3G-Regel; nur mit nachgewiesener Immunisierung (geimpft oder genesen) oder Testnachweis (negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests)
  • Jungjägerausbildung (gem. § 4 (2) 6. CoronaSchVO):
  • 2G-Regel; nur mit nachgewiesener Immunisierung (geimpft oder genesen)
  • Bitte ggf. individuelle Regelungen der Kursanbieter beachten!

Für alle vorgenannten jagdlichen Aktivitäten sind gem. § 4 (6) CoronaSchVO die Nachweise einer Immunisierung oder Testung von den für diese Einrichtungen und Angebote verantwortlichen Personen oder ihren Beauftragten zu kontrollieren, wenn möglich mit der CovPassCheck-App. Zudem ist stichprobenartig ein Abgleich der Nachweise mit einem amtlichen Ausweispapier vorzunehmen. Daher haben die Teilnehmer den jeweiligen Immunisierungs- oder Testnachweis und ein amtliches Ausweispapier mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Personen, die den erforderlichen Nachweis und bei stichprobenhaften Überprüfungen den Identitätsnachweis nicht vorzeigen, sind von der Teilnahme auszuschließen.


Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e. V.

Gabelsbergerstraße 2

44141 Dortmund

Website: www.ljv-nrw.de

Stammtisch:

Jeden ersten Dienstag im Monat
um 19:30 Uhr in der Gaststätte
"Zum Wasserturm",
Florastr. 25, Nettetal-Lobberich.



Letztes Update Interner Bereich: 08.09.2021